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   BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81   

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https://dejure.org/1981,22146
BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81 (https://dejure.org/1981,22146)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1981 - 6 RKa 5/81 (https://dejure.org/1981,22146)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1981 - 6 RKa 5/81 (https://dejure.org/1981,22146)
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  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Jedoch muß der Gesetzgeber bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl BVerfGE 21, 175, 183; 22, 275, 276; 25, 256, 248; 32, 1, 22; 43, 2A2, 288).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Jedoch muß der Gesetzgeber bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl BVerfGE 21, 175, 183; 22, 275, 276; 25, 256, 248; 32, 1, 22; 43, 2A2, 288).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Denn die Koppelung der vertragsärztlichen Tätigkeit an die kassenärztliche Tätigkeit wirkt zwar nicht auf vergangene, aber auch nicht nur auf zukünftige, sondern auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte ein (vgl dazu BVerfGE 30, 392, #02 mwN).
  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Denn auf diese Weise bleibt die berufliche Stellung der betroffenen Ärzte unangetastet (vgl dazu BVerfGE 34, 252, 256).
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Jedoch kommt die Verletzung einer eigenen Rechtsposition auch in Betracht bei einem Verwaltungsakt, der gegen einen Dritten ergangen ist, sofern er wenigstens mittelbar in eigene rechtlich geschützte Interessen des Klägers eingreift (vgl BSGE 15, 118, 122, 125; 35, 224, 225; A7, 214, 217; Meyer-Ladewig aaO @ 5h RdNr 12).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 1 BvR 585/62

    Inkompatibilität zwischen dem Steuerbevollmächtigtenberuf und

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Jedoch muß der Gesetzgeber bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl BVerfGE 21, 175, 183; 22, 275, 276; 25, 256, 248; 32, 1, 22; 43, 2A2, 288).
  • BSG, 23.02.1973 - 3 RK 66/72

    Verwaltungsverfahren - Beteiligter - Betroffener Dritter - Bekanntgabe -

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Jedoch kommt die Verletzung einer eigenen Rechtsposition auch in Betracht bei einem Verwaltungsakt, der gegen einen Dritten ergangen ist, sofern er wenigstens mittelbar in eigene rechtlich geschützte Interessen des Klägers eingreift (vgl BSGE 15, 118, 122, 125; 35, 224, 225; A7, 214, 217; Meyer-Ladewig aaO @ 5h RdNr 12).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 114/71

    Begriff des Unternehmers - Anschlussrevision - Unzulässige Klage -

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Erforderlich ist vielmehr ein Tatsachenvortrag, aus dem sich ergibt, daß der Kläger die Beseitigung einer in seine Rechtssphäre eingreifenden Verwaltungsmaßnahme anstrebt, von der er behauptet, sie sei nicht rechtmäßig (vgl BSGE 14, 164, 166; 37, 28, 50; Meyer-Ladewig, sec, 2. Aufl, 5 5A RdNr 10).
  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 25/60
    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Ob in beiden Fällen, ähnlich wie bei einer Entziehung der Zulassung, eine Einschränkung der Berufsfreiheit vorliegt, die wegen des möglichen Zwangs zur völligen Aufgabe der Berufstätigkeit einer Beschränkung der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gleichgeachtet werden muß (vgl dazu BSGE 15, 177, 182; 28, 80, 82), oder ob darin - insbesondere im zweiten Fall - lediglich eine Regelung der Berufsausübung zu sehen ist, brauchte der Senat nicht zu entscheiden.
  • BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67

    Entzug der Kassenarztzulassung wegen Rauschgiftsucht - Verfassungsmäßigkeit und

    Auszug aus BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
    Ob in beiden Fällen, ähnlich wie bei einer Entziehung der Zulassung, eine Einschränkung der Berufsfreiheit vorliegt, die wegen des möglichen Zwangs zur völligen Aufgabe der Berufstätigkeit einer Beschränkung der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gleichgeachtet werden muß (vgl dazu BSGE 15, 177, 182; 28, 80, 82), oder ob darin - insbesondere im zweiten Fall - lediglich eine Regelung der Berufsausübung zu sehen ist, brauchte der Senat nicht zu entscheiden.
  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
  • Drs-Bund, 12.03.1975 - BT-Drs 7/3356
  • Drs-Bund, 07.03.1975 - BT-Drs 7/3336
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